Als Elternbeirat Schule machen

Als Elternbeirat Schule machen

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern sind in den Schulgesetzen geregelt. Der Elternbeirat vertritt alle Erziehungsberechtigen der Schule und hat deshalb ein Anhörungs- und oft sogar ein Mitspracherecht. Lassen Sie diesen Einfluss nicht ungenutzt.

Meist wird schon am ersten Tag im neuen Schuljahr der Termin für einen Elternabend und die Wahl des Elternbeirats bekannt gegeben. Diesen Termin sollte man nicht verpassen. Denn es gibt Informationen über die Schule, über das, was im kommenden Schuljahr speziell für die Klasse des Kindes anliegt. Er bietet Gelegenheit, die Lehrer kennen zu lernen und das Schulgebäude zu besichtigen. Man sollte sich unbedingt an der Wahl des Klassen-Elternsprechers beteiligen. Noch besser: sich als Kandidat/Kandidatin zur Verfügung stellen.

Eltern müssen mitgestalten

Den Unterricht mitsamt didaktischem und pädagogischem Vorgehen bestimmen die Lehrer. Das ist keine Frage. Dafür sind Lehrkräfte ausgebildet, das haben sie studiert und dafür haben sie Lehrpläne und Vorschriften. Doch wo Eltern sich an der Schule engagieren und die Lehrer dieses Engagement befürworten, beide also vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat dies positive Auswirkungen auf die Kinder und die Schule steht insgesamt besser da. Das hat sich in Studien in anderen Ländern und auch bei uns gezeigt. Mütter und Väter können Lehrer in vielfältiger Weise unterstützen. Etwa als Begleitperson an Wandertagen. Oder indem sie Exkursionen im eigenen Betrieb anbieten. Oder berufliches Wissen oder spezielle Hobby-Kenntnisse zur Verfügung stellen, etwa um Schulräume zu verschönern oder Schülern Zusatzkenntnisse weiter zu geben.

Der Elternbeirat ist Brücke zwischen Eltern und Schule

Eltern können Austauschschüler aufnehmen, sich um sozial schwächere Schüler kümmern, mit den Lehrern gemeinsam Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gewalt oder Drogenkonsum entwickeln. Schließlich können Eltern für besondere Projekte Geld zur Verfügung stellen oder bei der Suche nach Sponsoren behilflich sein. Die Aktivitäten kommen immer allen und im Besonderen dem eigenen Kind zugute.
Natürlich muss man für dieses Engagement nicht unbedingt Elternsprecher oder -beirat sein. Doch in der Regel ist es der Elternbeirat, der solche Unterstützung anregt und koordiniert – und die Brücke zur Schulleitung und den Lehrern schlägt, falls diese die Elternmitarbeit gar nicht so gerne wollen (was leider immer noch vorkommt).

Und im Idealfall Partner der Lehrer

Am Besten arbeiten Elternbeirat und Lehrer partnerschaftlich zusammen. Das heißt, die Eltern werden auf der einen Seite von der Schule über alle Belange, Vorhaben  aber auch Bedürfnisse und Probleme gut informiert. Dadurch können sie auf der anderen Seite helfen, Probleme zu lösen, Projekte anzuschieben, auch einmal Kräfte zu mobilisieren, um wichtige Dinge durchzusetzen. Zum Beispiel zwischen Eltern und Lehrern vermitteln, ein Sommerfest organisieren, die Mittel für neues Mobiliar oder Computer auftreiben – Möglichkeiten gibt es viele.

Rechte und Pflichten eines Elternbeirates

In den Schulgesetzen sind die Rechte und Pflichten des Elternbeirats geregelt. Diese Gesetze, wie z.B. die allgemeine Schulordnung, gibt es für das jeweilige Bundesland aber auch für die unterschiedlichen Schularten. In vielen Schulen können Elternbeiräte sich die entsprechenden Gesetzestexte von der Schulleitung borgen oder erhalten sie direkt. Falls nicht, sollten sie in einer Bibliothek nachsehen oder sich den Text im Buchhandel besorgen, um ihrer Aufgabe besser gerecht zu werden.
In diesen Gesetzen ist geregelt, auf welche Informationen die Elternvertreter Anspruch haben und welche Mitspracherechte sie haben. So können sie sich beispielsweise in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen zu Wort melden. Gibt es eine Schulkonferenz (nicht in allen Bundesländern), werden die Elternvertreter auch in pädagogische und organisatorische Entscheidungen einbezogen. Etwa darüber, wie die Schule bestimmte Freiräume nutzen kann oder wie das Finanzbudget am besten verteilt wird. Grundsätzlich arbeiten Elternvertreter auch auf Landes- und Bundesebene.

Vorteile und Nachteile

Die Vorteile für gewählte Elternvertreter liegen klar auf der Hand: Sie können sich gestalterisch am Schulleben ihres Kindes beteiligen. Sie tun aber nicht nur etwas fürs eigene Kind, sondern für alle Kinder und die Schule als System insgesamt. Möglicherweise sogar für die Lehrer. Schließlich kann es für das Lehrerkollegium sehr entlastend sein, wenn es Eltern an seiner Seite weiß, die am selben Strang ziehen und zum Wohle aller, insbesondere der Kinder, mitarbeiten. Zu einem politischen und sozialen Engagement – und nichts anderes ist es, gewählter Vertreter zu sein – gehören natürlich auch Frustrationen. Nicht immer werden die eigenen Ideen von allen anderen für gut befunden. Oft ist sehr viel Geduld nötig, um Missstände aufzuzeigen und zu beseitigen. Oft müssen sich Elternbeiräte mit Streitereien befassen, die nicht ihre eigenen sind. Es werden Vorfälle und Anliegen an sie herangetragen, die manchmal schwer zu bewältigen sind. Doch im Interesse des eigenen Kindes und aller anderen Beteiligten lohnt sich das Engagement auf jeden Fall. Die Schule braucht die Eltern – heute mehr denn je.

Gerda Pighin

Gerda Pighin lebt und arbeitet als freie Journalistin und Buchautorin in Hamburg. Sie ist Mutter eines erwachsenen Sohnes und arbeitet seit vielen Jahren für Eltern- und Frauenzeitschriften. Themenschwerpunkte: Kinderentwicklung und -erziehung, Psychologie, Gesundheit und Frauenthemen.



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