Klassenfahrt – da können Sie mitreden

Klassenfahrt – da können Sie mitreden

Für die Schüler meist ein Riesenspaß. Für Eltern, Lehrer und Schule ein großer Planungs- und Organisationsaufwand. Bei einer Reise mit der ganzen Klasse müssen viele Einzelheiten beachtet werden.

Eine Klassenfahrt, ein Tagesausflug oder ein Aufenthalt im Schullandheim gehört für die meisten Schüler zu den ganz besonderen Highlights. Auch viele Mütter und Väter haben aus ihrer eigenen Schulzeit noch angenehme und lebhafte Erinnerungen daran. Doch Klassenfahrt & Co. sind nicht nur zum Vergnügen da. Sie müssen vielmehr die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule ergänzen. Sie sollen etwa den Schülern Begegnungen mit der Natur, Umwelt, fremden Landschaften und Menschen ermöglichen. Ebenso können diese Veranstaltungen Einblicke in die Heimatgeschichte vermitteln oder Anstöße für eine gesunde Lebensführung, sportliche Betätigung oder sinnvolle Freizeitgestaltung geben. Zudem sollen Schulfahrten das Verständnis der Schüler füreinander unterstützen sowie ihre sozialen Fähigkeiten fördern.

Eltern haben Rechte

Die Durchführung von Schulfahrten, Ausflügen, Exkursionen, Skikursen etc. ist in den Schulgesetzen der Bundesländergeregelt (in Bayern z.B. in der Schulordnung, in Rheinland-Pfalz in den Richtlinien für Schulfahrten usw.). Von Bundesland zu Bundesland kann es also geringfügig unterschiedliche Vorschriften geben.

Für alle Länder gilt: Eltern müssen gefragt und ausführlich informiert werden. Und zwar grundsätzlich immer, wenn es ihnen ans Portemonnaie geht. Dann müssen die Elternvertreter zustimmen. Klassenfahrten kosten Geld, also sind sie nur mit Zustimmung der Eltern möglich.

Da Schulfahrten nicht von heute auf morgen organisiert werden können, regeln viele Schulen das weit im Voraus. Manche erarbeiten ein Fahrtenkonzept für alle Klassen oder sie bauen die Fahrten in ein Qualitätsprogramm ein oder erarbeiten zusammen mit den Elternvertretern generelle Grundsätze. Sind solche Regelungen einmal genehmigt, muss nicht mehr jeder einzelnen Fahrt zugestimmt werden.

Schüler haben Pflichten

Eine Klassenfahrt gehört gewissermaßen zum Unterricht. Die Teilnahme ist Pflicht. Das ist in den Schulgesetzen geregelt. Ausnahmsweise und nur mit sehr guten Gründen kann ein Kind auf Antrag der Eltern von der Fahrt befreit werden.

Gelegentlich gibt es neben den Pflichtfahrten auch „freiwillige“ wie etwa einen Skikurs. Keine Frage, dass es dennoch für Kinder sehr empfehlenswert ist, dabei zu sein. Ohnehin haben daheimgebliebene Schüler nicht einfach schulfrei, während ihre Klassenkameraden unterwegs sind. Wer nicht mitfährt, muss in einer anderen Klasse den regulären Unterricht besuchen.

Lehrer brauchen Unterstützung

An vielen Schulen wird die Elternmitarbeit bei der Gestaltung und Organisation von Klassenfahrten sehr geschätzt. Gelegentlich ist es sogar möglich, dass Eltern mitkommen. Allerdings raten viele Pädagogen davon ab, die Klasse des eigenen Kindes zu begleiten, es könnte sonst in eine Sonderrolle geraten, die es gar nicht will. Wer aktiv werden möchte, sollte sich an den Klassenlehrer oder die Klassenelternvertreter wenden.

Eine Frage des Geldes

Fahrt, Unterkunft, Essen, Versicherung, Taschengeld – eine Klassenfahrt kostet. Können Eltern den Betrag – er sollte möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden – nicht aufbringen, sollte das kein Grund sein, das Kind daheim zu lassen. Elternvertreter, Vertrauenslehrer und die Schulleitung geben über finanzielle Fördermöglichkeiten Auskunft.

Gerda Pighin

Gerda Pighin lebt und arbeitet als freie Journalistin und Buchautorin in Hamburg. Sie ist Mutter eines erwachsenen Sohnes und arbeitet seit vielen Jahren für Eltern- und Frauenzeitschriften. Themenschwerpunkte: Kinderentwicklung und -erziehung, Psychologie, Gesundheit und Frauenthem



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